Die Hohenloher Zeitung hat am heutigen Donnerstag, 21. Dezember 2023 Behauptungen von Thomas Wigant, dem Regionalleiter der BBT-Gruppe veröffentlicht.
Darauf habe ich reagiert. Im Folgenden gehe ich ein auf 1) Einordnung der Thematik, 2) die geteilte Verantwortung zwischen Bund und Bundesländern, 3) Rückblick zum bisherigen Reformprozess, 4) Richtigstellungen der Behauptungen und 5) Zusammenfassung.
1) Einordnung der Thematik
CDU/CSU haben in den letzten Jahren die Spitze des Bundesgesundheitsministeriums gestellt. Sie haben sich aber leider vor einer großangelegten Reform der Krankenhausfinanzierung gedrückt. Es sind Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Fortschrittskoalition aus SPD/Grünen/FDP, die den Mut und die Kraft haben die Reform der Krankenhausfinanzierung voranzubringen.
Eine großangelegte Reform der Krankenhausfinanzierung ist eine der wichtigsten politischen Aufgaben in dieser Bundestagswahlperiode. Es freut mich, dass wir bei der Krankenhausfinanzierung bereits (Zwischen-) Erfolge verbuchen können. Mit den Krankenhauspflegeentlastungsgesetz werden Geburtshilfe, Pädiatrie und Hebammen unterstützt.
2) Geteilte Verantwortung zwischen Bund und Bundesländern
Die Krankenhausfinanzierung ist in Deutschland zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. Der Bund ist für die Gesetzgebung zum Betrieb der Krankenhäuser verantwortlich. Die Bundeländer sind verantwortlich für den Bau von und Investitionen in Krankenhäuser. Derzeit finanziert der Bund den Betrieb der Krankenhäuser über von den Krankenkassen an die Krankenhäuser bezahlte Fallpauschalen. Demnach erhalten Krankenhäuser zum Beispiel für eine Hüftoperation eine pauschale Summe, unabhängig vom medizinischen Bedarf des jeweiligen Patienten bzw. der jeweiligen Patientin (Fallpauschale). Die Finanzierung über Fallpauschalen führt jedoch dazu, dass Krankenhäuser im ländlichen Raum kaum kostendeckend arbeiten können. Denn in der Raumschaft gibt es anders als im Ballungsraum weniger „Fälle“. Gleichzeitig haben die Bundesländer in der Vergangenheit viel zu wenig in die Krankenhäuser investiert. Dies führte beim Krankenhausträger (z.B. Landkreise oder freigemeinnützige Einrichtungen) im ländlichen Raum zu Defiziten. Nicht selten wurden deshalb Krankenhäuser im ländlichen Raum geschlossen.
3) Rückblick zum bisherigen Reformprozess
Im Dezember 2022 hat eine vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Regierungskommission ihre Stellungnahme zur Reform der Krankenhausfinanzierung veröffentlicht. Bund und Bundesländer hatten vereinbart, an einem Strang zu ziehen und bis Sommer 2023 Eckpunkte abzustimmen Dies ist auch gelungen, sodass Bund und Bundesländer schließlich im Juli 2023 ein gemeinsames Eckpunktepapier veröffentlicht haben. Dieses Eckpunktepapier finden Sie hier. Dabei möchte ich die nachfolgenden Punkte hervorheben.
Vorhaltevergütung: Die Mittel der Fallpauschalen sollen zu großen Teilen in eine Vorhaltevergütung umgewidmet werden. So erhalten die Krankenhäuser unabhängig von der Anzahl an Fällen bereits Mittel dafür, Leistungen, Geräte sowie Personal vorzuhalten. Jeden Euro, den wir von den Fallpauschalen in die Vorhaltevergütung umwidmen können, ist ein guter Euro für den ländlichen Raum.
Leistungsgruppen: Die Bundesländer sollen weiterhin für die Krankenhausplanung verantwortlich bleiben. Sie sollen den Krankenhäusern in ihrem Bundesland künftig Leistungsgruppen zuweisen. Die Auszahlung von Mitteln der Vorhaltevergütung für eine medizinische Leistung ist an die Zuweisung der entsprechenden Leistungsgruppen geknüpft. Für die Leistungsgruppen sollen bundeseinheitliche Kriterien vereinbart werden.
Krankenhausstrukturfonds: Die Reform wird einen Umbaubedarf haben. Um diese Kosten zu finanzieren, ist ein Krankenhausstrukturfonds aus Mitteln von Bund und Bundesländern vorgesehen.
Zeitplan: Ich bedauere, dass das Gesetz wohl nicht am 01.01.2024 in Kraft treten kann. Ich hoffe, dass es bis Ostern 2024 beschlossen werden kann. Die Bundesländer weisen dann in 2025 und 2026 die Leistungsgruppen zu. Im Jahr 2029 soll die Reform dann vollständig umgesetzt sein.
4) Richtigstellung der Behauptungen
Der Bund stellt den Krankenhäusern im Jahr 2023 bereits sechs Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Im Vergleich dazu stellt das Land Baden-Württemberg 2023 gerade einmal 0,126 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung.
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz hat der Deutsche Bundestag – neben einer bundesweiten besseren Vergleichbarkeit zwischen den Krankenhäusern – Liquiditätsverbesserungen für die Krankenhäuser auf den Weg gebracht. Durch die unterjährige Berücksichtigung von Tariflohnsteigerungen, die Erhöhung des Pflegeentgeltwerts und dem Mindererlösausgleich auch für Folgejahre würde ein Finanzierungsvolumen von rund 7,7 Milliarden Euro vorgezogen. Diese vorgezogenen 7,7 Milliarden Euro würden den Krankenhäusern gerade jetzt Mittel verschaffen.
Aber am Freitag, 24.11. haben die Bundesländer im Bundesrat dem Krankenhaustransparenzgesetz leider nicht zugestimmt. Sie haben stattdessen einen Vermittlungsausschuss zwischen Vertretern von Bundestag und Bundesrat beantragt. Die Mehrheit dafür fußte im Wesentlichen bei den von CDU/CSU-geführten Bundesländern. Aber auch die grün-schwarze Landesregierung blockierte. Diese Verzögerung war und ist eine schlechte Nachricht für die Patientinnen und Patienten sowie für die Krankenhäuser.
Die Entscheidung der Bundesländer im Bundesrat ist ein Offenbarungseid und zeigt, woran der weitere Fortschritt der Reform der Krankenhausfinanzierung derzeit stockt: An den Bundesländern.
Die Verhandlungen zwischen Bund und Bundesländern bei der Reform der Krankenhausfinanzierung – hierbei handelt es sich nicht um das Krankenhaustransparenzgesetz – stocken gerade im Wesentlichen an zwei Punkten: Wie weit sollen bundeseinheitliche Kriterien gelten? Wer trägt welchen Finanzierungsanteil? Beide Punkte hängen wiederum zusammen.
Für den o.g. Krankenhausstrukturfonds sind aus Mitteln von Bund und Bundesländern vorgesehen. Von Seiten des Bundes ist bereits – zusätzlich zu den o.g. sechs Milliarden Euro und zusätzlich zu den weiteren Liquiditätshilfen – die Anpassung des Landesbasisfallwertes in Aussicht gestellt. Wenn aber die Bundesländer auf ihrer Planungshoheit beharren, dann tragen Sie auch die Finanzverantwortung für ihre Planung. Außerdem sind die Bundesländer dafür verantwortlich, dass sie nach wie vor zu wenige Mittel für Bau und Modernisierung von Krankenhäusern bereitstellen. Die Bundesländer müssen grundsätzlich die Mittel zum Umbau der Krankenhausstruktur bereitstellen. Es kann nicht angehen, die in der Vergangenheit nicht bereitgestellten Landesmittel nun über den Strukturfonds vom Bund einzufordern. Das gilt umso mehr, da die Bundesländer zusammengenommen mittlerweile leider mehr Steuereinnahmen haben als der Bund. Inzwischen ist bei den Kliniken aufgrund zu geringer Landesmittel ein Investitionsstau in Höhe von 30 Milliarden Euro aufgelaufen.
5) Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Bund die Krankenhäuser im Jahr 2023 bereits umfassend mit sechs Milliarden Euro zusätzlich unterstützt hat. Außerdem war und ist er bereit, die Zahlung von 7,7 Milliarden Euro vorzuziehen und den Landesbasisfallwert anzupassen. Leider haben die Bundesländer im Bundesrat eine Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetz und damit Liquiditätshilfen blockiert. Wir brauchen dringend eine Reform der Krankenhausfinanzierung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Fortschrittskoalition aus SPD/Grünen/FDP haben dazu, ihrer Verantwortung entsprechend, die Weichen gestellt. Nun müssen die Bundesländer einlenken und endlich ihrer Verantwortung gerecht werden.