2023-10-20 Level-1-Frühchenversorgung am Diak-Klinikum Schwäbisch Hall

Bei seinem Besuch am 17.10.2023 in Schwäbisch Hall erklärte Landessozialminister Manfred Lucha, er werde sich über die Maßgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hinwegsetzen und für die Fortführung der Level-1-Frühchenversorgung am Diak-Klinikum Schwäbisch Hall eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Diesbezüglich stellte mir die Südwestpresse zwei Fragen. Hier meine Antworten:

Unterstützen Sie den Vorstoß des Landessozialministers in dieser Sache und wieso?

Die Frühchenversorgung mit Level 1 in Schwäbisch Hall ist sehr wichtig für unsere Region. Ich bin allen sehr dankbar, die sich für die Frühchenversorgung bei uns eingesetzt haben, darunter der Förderverein der Klinik für Kinder und Jugendliche, Landrat Gerhard Bauer sowie unsere örtlichen Abgeordneten. Danke! Ich begrüße, dass Minister Lucha zur Vermeidung einer regionalen Unterversorgung eine Ausnahme von den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschuss zugelassen hat.

Welche Folgen/Konsequenzen kann aus Ihrer Sicht ein Alleingang des Landes Baden-Württemberg in der Frage der Mindestfallzahlen für die Genehmigung der Level-1-Frühchenversorgung an Perinatalzentren haben?

Die Entscheidung von Minister Lucha zeigt, dass die bundesweite Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses nochmals überdacht werden sollten. 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss Änderungen bei der Frühchen-Versorgung beschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist kein Teil des Bundestages oder der Bundesregierung. Der Gemeinsamen Bundesausschuss setzt sich vor allem aus Vertretern von Krankenkassen, Krankenhäusern und Ärzten zusammen. Diese Änderung aus dem Jahr 2020 kann dazu führen, dass viele Krankenhäuser ihre Frühchen-Station schließen müssen, weil sie Quoten nicht erreichen.

Dem Deutschen Bundestag lag zu diesem Thema eine zugehörige Mehrfachpetition vor, die mit über hunderttausend Unterschriften eine große Aufmerksamkeit erreichte. Eine Öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses holte das Meinungsbild der Petenten sowie des Ministeriums ein, woraufhin der Petitionsausschuss einen Beschluss fasste. Einstimmig wird die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Das ist das höchste Votum des Petitionsausschusses und unterstreicht, dass der Deutsche Bundestag den dringlichen Handlungsbedarf bezüglich der bundesweiten Regelung anerkennt.

Zum Hintergrund
Rechtsgrundlage für die Entscheidung von Minister Lucha ist §136b Absatz 5 a SGB V.