2023-05-31 Vier Fragen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Haller Tagblatt hat mir vier Fragen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) gestellt:

1) Wie wichtig halten Sie eine Regelung der Heizungsarten von Privatleuten?

Wir müssen uns als Menschheit vor der menschengemachten Klimakrise und deren potenziell verheerenden Auswirkungen schützen. Deshalb müssen wir auch den Gebäudesektor klimaneutral machen. Die Maßnahmen müssen dabei so ausgestaltet sein, dass sie für alle Menschen finanziell tragbar sind.

2) Wie bewerten Sie den Ablauf der Einbringung des Gesetzvorschlages?

Es gibt verschiedene inhaltliche Auffassungen. Das darf aber nicht dazu führen, dass sich Partner gegenseitig öffentlichkeitswirksam blockieren. Denn das führt dann leider auch zu Verunsicherung in unserer Bevölkerung. Beispielsweise höre ich in Gesprächen immer wieder die Sorge, dass Bürger glauben, bis zum 01. Januar 2024 ihre Heizung austauschen zu müssen. Der Vorschlag der Bundesregierung ist tatsächlich, dass neue Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es soll keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen geben. Bei Defekten soll es Übergangsfristen geben.

3) Wie soll das Verfahren weiterlaufen?

Wir sollten die Gesetzgebung nun im Bundestag zügig und konstruktiv bis Juli zu einem guten Abschluss bringen. Wir brauchen wieder mehr Kompromissbereitschaft und Lösungsorientierung.

4) Was für ein Heizungsgesetz präferieren Sie?

Das Gesetz muss sinnvoll, umsetzbar und sozialverträglich sein. Wenn der Gebäudesektor klimaneutral werden soll, dann müssen dabei auch alle entsprechenden Heizungstechnologien berücksichtigt werden. Deshalb müssen auch bei Neubauten Holz- und Pelletheizungen erlaubt bleiben. Die Maßnahmen müssen so ausgerichtet sein, dass sie von unseren Heizungsbauern auch umgesetzt werden können. Wir brauchen gestaffelte Förderprogramme für Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen.