2023-05-02 Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen: Anträge ab 8. Mai möglich

Private Haushalte, die mit Öl, Holzpellets oder sogenannten nicht leistungsgebundenen Brennstoffen, wie Briketts und Flüssiggas, heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können in Baden-Württemberg ab dem 8. Mai 2023 über ein Onlineportal rückwirkend Härtefallhilfen beantragen. Darauf weist der Bundestagsabgeordnete Kevin Leiser (SPD) hin.

„Als es um die Entlastung bei Gas und Fernwärme ging, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion erfolgreich darauf gedrängt, auch die anderen Haushalte nicht zu vergessen. Das ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit“, erinnert sich Kevin Leiser. „Gerade auf dem Land nutzen viele Menschen eine Öl- oder eine Pelletheizung“, so der Bundestagsabgeordnete für Schwäbisch Hall – Hohenlohe.

Der Bund stellt den Ländern für diese Hilfen 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Stichtag für die Bemessung ist der 1. Dezember 2022. Bei einer Bagatellgrenze von 100 Euro sollen 80 Prozent der Kosten erstattet werden, die das Doppelte des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen. Hierfür wurden Referenzpreise für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks ermittelt. Private Haushalte sollen maximal 2000 Euro erstattet bekommen.

Die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlungen erfolgen durch die Länder. In Baden-Württemberg wird am Montag, dem 8. Mai 2023 ein Onlineportal starten. Darüber hinaus sind auch Papieranträge möglich. „Es ist wichtig, dass alles so niederschwellig und unbürokratisch wie möglich über die Bühne geht“, so Kevin Leiser.

Weiterführende Informationen (FAQ) des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg