Bezüglich der allgemeinen Impfpflicht erreichen mich viele Nachrichten. Ich habe diesbezüglich viele Diskussionen geführt. Im Folgenden möchte ich darstellen, wie ich bei der kommenden Entscheidung abstimmen werde und welche Gründe ich dafür habe. Auch beantworte ich die wichtigsten Fragen.
Nach reiflicher Überlegung werde ich für eine allgemeine Impflicht ab 18 Jahren stimmen.
Die Impfpflicht dient dazu, für den nächsten Herbst/Winter gewappnet zu sein. Die Impfquote der Bevölkerung muss nochmals deutlich gesteigert werden, um als Gesellschaft größtmögliche Sicherheit vor weiteren Corona-Wellen oder Virus-Varianten zu erlangen.
Wir erlebten in den letzten zwei Jahren, wie stark das Corona-Virus unser Leben beeinflusst und wie stark wir uns einschränken müssen. Ich möchte nicht mehr, dass wir Kinder und Jugendliche einschränken. Ich möchte nicht mehr, dass Menschen, die sich seit zwei Jahren solidarisch zeigen, weiter in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Ich möchte nicht mehr, dass unsere Gesundheitsversorgung nochmals an die Belastungsgrenze – und vielerorts darüber hinaus – gebracht wird. Vor allem möchte ich nicht mehr, dass unnötigerweise Menschen schwer erkranken, in Krankenhäusern behandelt werden müssen, an Long-Covid erkranken oder sterben.
Die zugelassenen Impfstoffe sind sicher, wirken gut und sind gut verträglich. Gleichzeitig sind sie der einzige, verlässliche Weg aus der Pandemie. Das ist unumstritten.
Es ist keine private Entscheidung, ob man sich gegen Covid-19 impfen lässt oder nicht. Die Auswirkungen dieser Entscheidung für andere und für die gesamte Gesellschaft sind immens. In den vergangenen Monaten bestand bereits eine moralische Impfpflicht. Trotz vielfältiger, flächendeckender und niedrigschwelliger Impfangebote, ist die Impfquote noch deutlich zu niedrig. Es besteht Handlungsbedarf. Deshalb sollte nun eine allgemeine Impfpflicht rechtlich verankert werden.
Für wen soll die Impfpflicht gelten?
Alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren müssen entweder drei Mal gegen Corona geimpft oder zwei Mal geimpft und genesen sein. Ausgenommen von der Pflicht sind also Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Frauen in den ersten Schwangerschaftsmonaten sind ebenfalls ausgenommen.
Wie soll das Gesetz umgesetzt werden?
Die Krankenkassen informieren die Menschen bis 15. Mai 2022 über die Gefahren der Covid-19-Erkrankung und die gesetzlichen Vorgaben der Impfpflicht. Bis zum 01. Oktober 2022 muss man nachweisen, der Impfpflicht nachgekommen zu sein. Der Nachweis kann digital zum Beispiel über ein Smartphone oder analog etwa in der nächsten Apotheke erfolgen. Wenn bis 01. Oktober kein Nachweis erbracht wurde, leitet die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeldverfahren ein. Die Impfpflicht kann auch im öffentlichen Raum kontrolliert werden. Eine Beugehaft oder ein Impfzwang sind im Gesetzesentwurf nicht enthalten.
Bis wann soll die Impfpflicht befristet werden?
Bis zum 31.12.2023 wird die Impfpflicht befristet. Alle drei Monate wird das Gesetz evaluiert.
Bitte lassen Sie sich – wenn noch nicht geschehen – so früh wie möglich impfen. Schützen Sie sich und schützen Sie andere, seien Sie solidarisch.