Der SPD-Bundestagsabgeordnete Kevin Leiser erklärt zur Reform der Krankenhausfinanzierung:
„Es ist wichtig, dass wir eine gute Krankenhausversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger sichern. Bei der Reform der Krankenhausfinanzierung gibt es zwei gute Nachrichten.
Zum einen hat das Krankenhaustransparenzgesetz am 22. März den Bundesrat passiert. Nun kann ein bundesweites Transparenzverzeichnis eingeführt werden. So können sich die Bürgerinnen und Bürger künftig über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informieren. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz sind Liquiditätsverbesserungen wie beispielsweise die unterjährige Berücksichtigung von Tariflohnsteigerungen verbunden.
Zum anderen liegt nun ein Gesetzesentwurf für die großangelegte Reform der Krankenhausfinanzierung vor. Kern dieses Vorhabens ist es, die gegenwärtigen Fallpauschalen zu großen Teilen in Vorhaltepauschalen umzuwidmen. Derzeit profitieren die Krankenhäuser mit einer großen Anzahl an „Fällen“. Künftig sollen Krankenhäuser schon dafür Bundesmittel erhalten, wenn sie Leistungen vorhalten. Davon profitieren die Krankenhäuser im ländlichen Raum.
Krankenhäuser sollen die Vorhaltepauschalen dann erhalten, wenn die Bundesländer ihnen zuvor die entsprechende Leistungsgruppe zugewiesen haben. Da die Bundesländer künftig also zusätzlich zu ihren Investitionsmitteln auch die Vorhaltepauschalen zuweisen können, wird ihre Planungskompetenz sogar gestärkt.
Im Gesetzesentwurf heißt es unter anderem: „Die Zuweisung einer Leistungsgruppe ist zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung zwingend erforderlich, wenn ein anderes Krankenhaus, dem die jeweilige Leistungsgruppe nach Absatz 1 Satz 1 zugewiesen ist, innerhalb der nachfolgend festgelegten PKW-Fahrtzeitminuten nicht flächendeckend erreichbar ist. Die PKW-Fahrtzeitminuten betragen: 1. für die Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie, 30 PKW-Fahrtzeitminuten, 2. für die übrigen Leistungsgruppen 40 PKW-Fahrtzeitminuten.“ Ich begrüße es sehr, dass durch diese Regelung eine flächendeckende Versorgung gesichert werden soll.
Außerdem ist ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro vorgesehen, der jeweils zur Hälfte mit Bundes- und Landesmitteln versehen wird. Dieser Transformationsfonds soll der Finanzierung struktureller Anpassungen dienen.
Derzeit läuft dazu die Beteiligung der Bundesländer und Verbände, so wie das bei Gesetzgebungsverfahren üblich ist. Nach derzeitiger Planung soll die Bundesregierung den Gesetzesentwurf Ende April auf den Weg bringen. Im Anschluss folgt die parlamentarische Behandlung im Bundestag.“