Zum 1. Oktober ist der Mindestlohn auf 12 Euro gestiegen. Damit setzt die SPD – nur ein Jahr nach der gewonnenen Bundestagswahl – ein zentrales Wahlversprechen um. Davon können 6,6 Millionen Frauen und Männer in Deutschland profitieren. Auch in der Region Schwäbisch Hall – Hohenlohe können über 22.000 Menschen mit einer kräftigen Gehaltserhöhung rechnen. Nach aktuellen Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung können im Landkreis Schwäbisch Hall 15.561 Beschäftigte (16,3 % der Beschäftigten im Landkreis) und im Hohenlohekreis 7.340 Beschäftigte (11,5 %) von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde profitieren.
„Als SPD haben wir im letzten Jahr gesagt: Wer uns wählt, wählt die Erhöhung des Mindestlohns. Nun lösen wir dieses Versprechen ein, weil es für viele Millionen Menschen in ganz Deutschland und auch hier in Schwäbisch Hall – Hohenlohe einen enormen Unterschied auf ihrem Lohnzettel macht. Gerade in Zeiten steigender Preise ist das ein wichtiger Schritt, um unser Land in der Krise zusammenzuhalten“, bilanziert der Bundestagsabgeordnete Kevin Leiser.
Die Erhöhung des Mindestlohns betrifft insbesondere Beschäftigte im Bereich Körperpflege, Floristik, Land-/Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel. „Kurzum: Die Menschen, die unser Zusammenleben am Laufen halten, aber deren Arbeitgeber auch auf Grund geringer Tarifbindung wenig bezahlen. Vom Mindestlohn profitieren auch überdurchschnittlich Frauen“, unterstreicht Kevin Leiser.
„Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ist eine Frage des Respekts. Denn wer hart arbeitet, soll auch davon leben können. Klar ist: Der Mindestlohn ist eine untere Haltelinie – darunter darf es nicht gehen. Gute Löhne gibt es vor allem dann, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände miteinander Tarifverträge abschließen“, so Kevin Leiser.
Die Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro wurde von SPD gegen den Widerstand von CDU/CSU und Arbeitgebervertretern durchgesetzt. Im Bundestag hat sich die Union bei der Abstimmung schlussendlich enthalten.
Die Studie der Hans-Böckler-Stiftung ist abrufbar unter: https://www.wsi.de/de/sonderauswertung-43368-mindestlohnanhebung-43374.htm