Die Heilbronner Stimme hat mich um ein Statement zur Einigung zum Bundeshaushalt 2025 gebeten. Nachfolgend finden Sie die Fragen und meine Antworten.
Die Bahn/InfraGO bekommt 4,5 Milliarden an Eigenkapital und Darlehen statt Zuschüsse, damit die Schuldenbremse eingehalten wird – sind Sie mit dieser Lösung zufrieden?
Ja, das ist für mich ein gangbarer Weg.
Wie sollen die übrigen 12 Milliarden Euro eingespart werden?
Ich persönlich bin dafür zum einen die Zukunftsbremse auszusetzen. So könnten wir eine noch größere Summe in unsere Infrastruktur investieren. So könnten wir auch unserer Wirtschaft stärker unter die Arme greifen. Im Vergleich mit anderen Industriestaaten haben wir eine sehr niedrige Schuldenquote. Wir können uns gut mehr öffentliche Investitionen zutrauen. Der Bedarf ist da. Zum anderen bin ich grundsätzlich dafür, die Höchstvermögenden stärker in die Verantwortung für unsere Allgemeinheit zu nehmen. Die Reichsten der Reichen könnten beispielsweise eine Krisenabgabe leisten. Das gab es zuletzt nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Diese Krisenabgabe ist gut mit dem Koalitionsvertrag vereinbar. Mit einem Aussetzen der Zukunftsbremse und einer stärkeren Beteiligung der Reichsten der Reichen könnten wir noch mehr investieren.
Im Laufe eines Haushaltsjahres werden in der Regel nicht alle Mittel verausgabt, da beispielsweise nicht alle Mittel aus Förderprogrammen abgerufen werden. So werden sich auch diese 12 Milliarden Euro am Ende des Jahres decken lassen.
Zum Hintergrund für die Aussage, der Koalitionsvertrag lasse eine Krisenabgabe zu, füge ich hier Belege an:
- Zum einen schließt der Koalitionsvertrag selbst weder eine Vermögensabgabe noch Steuererhöhungen aus. Hier können Sie den Koalitionsvertrag abrufen: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
- Zum anderen heißt es im Sondierungspapier, das die Grundlage für die Koalitionsvereinbarungen war auf Seite zehn: „Wir werden keine neuen Substanzsteuern einführen und Steuern wie zum Beispiel die Einkommen-, Unternehmens- oder Mehrwertsteuer nicht erhöhen.“ Zum einen handelt es sich bei der einmaligen Vermögensabgabe nach Art. 106 Absatz 1 Nr. 5 unseres Grundgesetzes genauso wie bei der Vermögenssteuer und der Erbschaftssteuer nicht um neue Steuern. Sie sind sogar in unserer Verfassung verankert. Zum anderen stellt die Formulierung „zum Beispiel“ im zweiten Satz klar, dass sich der Ausschluss von Steuererhöhungen auf eine begrenzte Anzahl an Steuerarten erstreckt. Die Vermögensabgabe, die Vermögenssteuer und die Erbschaftssteuer sind in der Aufzählung, auf die der Ausschluss zutrifft, nicht enthalten. Es wäre sogar eine Einkommenssteuerreform mit dem Sondierungspapier vereinbar, bei der die höchsten Einkommen stärker belastet und die unteren sowie mittleren Einkommen entlastet werden, wenn die Summe der Einnahmen aus der Einkommensteuer nicht erhöht wird. Hier können Sie das Sondierungspapier abrufen: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20211015_Ergebnis_Sondierungen.pdf
- Die SPD fordert eine solche einmalige Krisenabgabe (Beschluss vom Bundesparteitag vom 08.-10.12., „Zusammen für ein starkes Deutschland“, Seite 27 unten, hierkönnen Sie den Beschluss abrufen: https://parteitag.spd.de/fileadmin/parteitag/Dokumente/Beschluesse/Beschluss_TR01.pdf).
- Eine solche Krisenabgabe gab es in der Geschichte der Bundesrepublik bislang einmal, kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Rechtsgrundlage war das Lastenausgleichsgesetz vom 14.08.1952.