Die Heilbronner Stimme hat mich um ein Statement zu den Verhandlungen um den Bundeshaushalt 2025 gebeten. Die Fragen und meine Antworten finden Sie nachfolgend.
Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner muss im Haushalt nachverhandelt werden, er schätzt die problematische Summe auf 5 Mrd. Euro. Die Koalitionspartner äußern sich verärgert über die Kommunikation des Defizits, sie werfen der FDP und dem Finanzminister Selbstprofilierung vor und dass man zuerst die Öffentlichkeit und nicht die Koalitionspartner informiert habe. Haben Sie Verständnis für die Kommunikationsstrategie des Finanzministers?
Nein, dafür habe ich kein Verständnis. Ich erwarte, dass Herr Lindner seinen Job macht. Es wäre seine Aufgabe gewesen, mit allen Ministerinnen und Ministern einen Haushaltsentwurf zu vereinbaren. Daran ist Herr Lindner aber krachend gescheitert. Der Fakt, dass Herr Lindner die Probleme kommuniziert, wenn der Bundeskanzler im Urlaub ist, zeugt darüber hinaus von Unvermögen oder schlechtem Stil.
Weiter fordert der Bundesfinanzminister Lösungsvorschläge von SPD und Grünen zum Ausgleich des Defizits, selbst macht er keine Vorschläge. Erarbeitet die FDP hierzu keine Lösungen gemeinsam mit den Koalitionspartnern, bzw. wieso warum werden SPD und Grüne explizit dazu aufgefordert, Lösungen zu präsentieren?
SPD und Grüne haben eigene Prioritäten benannt und waren insgesamt zu Kompromissen bereit. Bei Herrn Linder fehlt Kompromissbereitschaft. Er will sein Unvermögen kaschieren und sich einen schlanken Fuß machen.
Welche Optionen werden aktuell in der Fraktion diskutiert, um das Haushaltsproblem zu lösen?
In Deutschland sollten die Höchstvermögenden eine Krisenabgabe leisten. Das gab es zuletzt nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Diese Krisenabgabe ist gut mit dem Koalitionsvertrag vereinbar. Eine Alternative wäre das Aussetzen der Zukunftsbremse. Im Vergleich mit anderen Industriestaaten haben wir auch eine sehr niedrige Schuldenquote. Wir können uns gut mehr öffentliche Investitionen zutrauen. Der Bedarf ist da.
Zum Hintergrund für die Aussage, der Koalitionsvertrag lasse eine Krisenabgabe zu, füge ich hier Belege an:
- Zum einen schließt der Koalitionsvertrag selbst weder eine Vermögensabgabe noch Steuererhöhungen aus. Hier können Sie den Koalitionsvertrag abrufen: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
- Zum anderen heißt es im Sondierungspapier, das die Grundlage für die Koalitionsvereinbarungen war auf Seite zehn: „Wir werden keine neuen Substanzsteuern einführen und Steuern wie zum Beispiel die Einkommen-, Unternehmens- oder Mehrwertsteuer nicht erhöhen.“ Zum einen handelt es sich bei der einmaligen Vermögensabgabe nach Art. 106 Absatz 1 Nr. 5 unseres Grundgesetzes genauso wie bei der Vermögenssteuer und der Erbschaftssteuer nicht um neue Steuern. Sie sind sogar in unserer Verfassung verankert. Zum anderen stellt die Formulierung „zum Beispiel“ im zweiten Satz klar, dass sich der Ausschluss von Steuererhöhungen auf eine begrenzte Anzahl an Steuerarten erstreckt. Die Vermögensabgabe, die Vermögenssteuer und die Erbschaftssteuer sind in der Aufzählung, auf die der Ausschluss zutrifft, nicht enthalten. Es wäre sogar eine Einkommenssteuerreform mit dem Sondierungspapier vereinbar, bei der die höchsten Einkommen stärker belastet und die unteren sowie mittleren Einkommen entlastet werden, wenn die Summe der Einnahmen aus der Einkommensteuer nicht erhöht wird. Hier können Sie das Sondierungspapier abrufen: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20211015_Ergebnis_Sondierungen.pdf
- Die SPD fordert eine solche einmalige Krisenabgabe (Beschluss vom Bundesparteitag vom 08.-10.12., „Zusammen für ein starkes Deutschland“, Seite 27 unten, hierkönnen Sie den Beschluss abrufen: https://parteitag.spd.de/fileadmin/parteitag/Dokumente/Beschluesse/Beschluss_TR01.pdf).
- Eine solche Krisenabgabe gab es in der Geschichte der Bundesrepublik bislang einmal, kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Rechtsgrundlage war das Lastenausgleichsgesetz vom 14.08.1952.