Meine Position zum AfD-Verbot

Die AfD ist eine Alternative für Diktatoren. Die Verstrickungen von Parteifunktionären der AfD mit Russland und China zeichnen hierbei ein klares Bild (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-de-aktuelle-stunde-russland-afd-997398). Auch das völkische Gedankengut, die Rechtsextremisten in dieser Organisation und der Plan zur Vertreibung Millionen von Menschen (https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen) machen die AfD mit Demokratie und Deutschland in meinen Augen unvereinbar.

Für ein Antrag an das Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei nach Artikel 21 unseres Grundgesetzes gilt aber ein anderer Maßstab. Es mag schockierend sein, aber die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land könnten gemäß Artikel 146 unseres Grundgesetzes durch einen Mehrheitsentschluss die Demokratie abschaffen und eine Diktatur einführen. Im Lichte dessen hat das Bundesverfassungsgericht bei früheren Anträgen und Entscheidungen (SRP-Verbot 1952, KPD-Verbot 1956, NPD-Verbotsverfahren 2001-2003, NPD-Verbotsverfahren 2013-2016, …) für Parteiverbote eine eigene Systematik erarbeitet. Im Wesentlichen heißt das, dass eine Partei dann vom Bundesverfassungsgericht verboten werden kann, wenn sie gegen unserer Freiheitlich-Demokratische-Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtstaat) gerichtet ist und gegen diese „aggressiv-kämpferisch“ agiert.

Der Verfassungsschutz stuft die AfD inzwischen als Verdachtsfall ein. Ich bezweifle aber, dass genügend gerichtsfeste Beweise vorliegen. Denn das Bundesverfassungsgericht legt höchste Ansprüche an ein Verbotsverfahren an. Wenn ein Antrag vom Bundesverfassungsgericht aber verworfen werden sollte, dann wäre die AfD höchstrichterlich als verfassungsmäßige Partei geadelt.

Denkbar wäre ein Antrag zum Verbot einzelner Landesverbände wie z.B. des Thüringischen AfD-Landesverbandes oder ein Antrag, ob einzelne Personen gemäß Artikel 18 unseres Grundgesetzes ihre Grundrechte und somit das aktive sowie passive Wahlrecht verwirkt haben. Fraglich ist, warum es dazu z.B. in Thüringen keinen Anlauf gegeben hat. Die Erfolgsaussichten wären weit größer gewesen.

Die Diskussion über den Start eines Verbotsverfahrens darf aber nicht über andere Probleme hinwegtäuschen. Es hat mich sehr gefreut, dass zu Beginn des Jahres viele Menschen für unsere Demokratie demonstriert haben. Das kann aber nur ein Anfang sein. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen sich wieder weit stärker – über Beruf und Familie hinaus – für unser Allgemeinheit einsetzen. Bürgerinnen und Bürger beklagen eine Entfremdung von Parteien und Bürger. Aber immer weniger Menschen sind Mitglied einer Partei (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1140195/umfrage/entwicklung-der-mitgliederzahlen-der-politischen-parteien-in-deutschland). Bürgerinnen und Bürger beklagen zu geringe Löhne, zu hohe Arbeitszeiten und zu belastende Arbeitsbedingungen. Aber immer weniger Menschen sind in Gewerkschaften (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3266/umfrage/mitgliedszahlen-des-dgb-seit-dem-jahr-1994). Bürgerinnen und Bürger beklagen, dass zu wenige viel zu viel Einkommen und Vermögen haben. Aber aufgrund der Wahl der Menschen gibt es keine parlamentarische Mehrheit für eine höhere Besteuerung der Reichsten der Reichen. Bürgerinnen und Bürger fühlen sich nicht ausreichend informiert. Aber immer weniger Menschen lesen eine Tageszeitung (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/72084/umfrage/verkaufte-auflage-von-tageszeitungen-in-deutschland/). Bürgerinnen und Bürger beklagen ein Fehlen an Gemeinschaft. Aber immer weniger Menschen sind bereit, sich dauerhaft, aktiv und verantwortlich in Vereinen zu engagieren.

Ich baue darauf, dass sich Menschen wieder dauerhaft mehr für unsere Allgemeinheit und unsere Demokratie einsetzen. So schützen und bewahren wir sie am besten.